Erbschaftsteuer Familienheim
Folgender Fall: Zweifamilienhaus Untergeschoss wohnt der Vater Obergeschoss wohnt der Sohn mit seiner Familie.
Im Todesfall des Vaters ist ja das Familienheim erbschaftsteuerfrei, wenn der Erblasser die Wohnung 10 Jahre vor dem Erbfall selber bewohnt hat und der Erbe die Wohnung 10 Jahre nach dem Erbfall selber bewohnt.
Aber in diesem Fall ist das doch voll erbschaftsteuerpflichtig, wenn nicht der Sohn mit seiner Familie vom Obergeschoss ins Untergeschoss ziehen würde? Oder gilt hier irgendwie das gesamte Haus als Familienheim, so das wenigstens die Wohnung des Sohnes im Obergeschoss nicht versteuert wird?
1 Antwort
Wirklich ein interessante Frage!!! Die Wohnung ist meines Erachtens nur steuerfrei erwerbbar, wenn der Sohn selbst das Obergeschoss beziehen würde, bzw. seine eigene Wohnung erweitert um dasObergeschoss. Es gelten hier aber qm-Grenzen (200 qm). Vergiss bitte nicht, dass Du man als Sohn/Tochter eines Erblasser einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro hat.