Einfamilienhaus 1 OG vermieten?
Hallo,
ich habe in meinen gekauften Einfamilienhaus das 1 OG an meine Mutter vermietet.
Mietvertrag Zitat: "die Wohnung im 1 OG" / 57,5 m2 Wohnfläche und folgenden Räumen zur Wohnnutzung: 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 Flur / Warmmiete"
Meine Wohnung im EG ist die selbe.
Ist das so rechtens in einen Einfamilienhaus? Oder hätte ich das beim Bauamt vorher beantragen müssen und zum 2 Familienhaus / abgeschlossene Wohneinheiten machen müssen???
Ich bitte um Hilfe! Danke!
2 Antworten
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/wfwbinder/1470055870007_nmmslarge__107_24_509_509_4fecf65d59e9511fcc0019d694cf5530.jpg?v=1470055872000)
Natürlich kannst Du an Deine Mutter vermieten, auch ohne dass die Wohnung abgeschlossen ist.
Steuerlich kommt es auf die Miethöhe an.
Ist die Miete über 50 % der ortüblichen Miete, kannst Du alles Kosten des Hauses anteilig für die Vermietete Fläche als Kosten von der Meite abziehen.
Ist es weniger, werden auch die abzugsfähigen Kosten gekürzt.
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Aha. An Angehörige 50% mit angemeldeter Einkünfteerzielungsabsicht oder 66% Mindestmiete um Werbungskosten für die Mieteinnahmen absetzen zu können.
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Du solltest statt "und folgenden" die Formulierung "bestehend aus" verwenden, sonst könnte man Wohnung im 1.OG >plus< Zimmer,Küche,Bad,Flur daraus lesen.
Was ist mit Kellerräumen, Speicher, Garten, Garage? Sollte es so sein, dass Ihr Euch alles 50/50 teilt könnt Ihr auch den Mietvertrag weglassen und Euch alle Kosten ebenfalls 50/50 teilen.