Deutsche Umsatzsteuer bei Transport von D nach CH
Guten Morgen!
Folgende Konstellation
Deutsche Spediteur (Leistungserbringer) führt für deutschen Unternehmer (Leistungsempfänger) einen Transport von Deutschland in die Schweiz durch. Gemäß des Mehrwertsteuerpakets 2010 betrachte ich den Fall wie folgt:
--> Leistungsort: Deutschland, da der Leistungsempfänger sein Unternehmen in Deutschland betreibt. --> somit steuerbar --> aber: nicht steuerpfflichtig ABER auch nur dann wenn die entsprechenden Nachweise geführt werden
An dieser Stelle meine Frage: Welche Nachweise sind bei einem Transport von Deutschland in ein Drittland, in diesem Falle Schweiz, gemeint? (Ausfuhrerklärung?, Handelsrechnung?) ---> Wo sind diese Nachweise näher definier?????
Nur wenn die Nachweise vorliegen darf der deutsche Spediteur den durchgeführten Transport OHNE USt abrechnen. Da aber in vielen Fällen mit sog. Sub-Sub Unternehmern in der Speditionsbranche gearbeitet wird, lassen sich die Nachweise in der Praxis meist nicht führen. Dies würde also dazu führen, dass ich dem deutschen Kunden einen Transport von D -> CH mit deutscher USt berechnen würde. Dies führt in den meisten Fällen zu Unverständnis beim Kunden. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gesammelt???
mfg CW
1 Antwort
Ich glaube, Du hast da einen falschen Ansatz.
Hast Du zuerst mal § 3 b UStG geprüft?
Ort der Beförderungsleitung ist für die inländische Beförderung Deutschland und für die nicht detusche Beförderungsstrecke, das Land in dem die Beförderung endet (bzw. umgekehrt). Eine kurz ausländische Strecke (Beispiel bei FRnkfurt -Basel, das kurze Stück in der Schweiz), bleibt ausser acht.
Damit ist der deutsche Beförderungsanteil steuerbar.
Der Teil in der Schweiz nicht.
Für den deutschen Beförderungsanteil sehe ich keine Befreiunsvorschrift, also steuerpflichtig.
Der Schweizer Streckenanteil ist nicht steuerbar, also brauche ich eine Befreiung nicht zu prüfen, da sowieso keine Steuer entstehen kann.