Benötigt man eine Gewerbe Genehmigung?
Hallo,
eine Frage: Wenn man sich selbstständig machen möchte mit einer Maklertätigkeit bzw. als Hausverwalter - benötigt man ja die Genehmigung der IHK.
Frage: Was ist, wenn ich allerdings nur die Betriebskosten-Abrechnungen mache... Benötige ich dann auch die Genehmigung?
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![](https://images.finanzfrage.net/media/user/wfwbinder/1470055870007_nmmslarge__107_24_509_509_4fecf65d59e9511fcc0019d694cf5530.jpg?v=1470055872000)
Genehmigungspflichtig ist vor allem die Maklertätigkeit (§ 34 c GewO).
Hausverwaltung, wenn Du die Mietkonten verwaltest.
Die Nebenkostenabrechnungen erstellen undHausmeisterdienste bedürfen nur einer einfachen Gewerbeanmeldung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Keine Genehmigung.
Sofern du dauerhaft nur einen Kunden mit einem Haus hast, ist dies allerdings eine Scheinselbständigkeit.
Und was ist mit §34c der Gewerbeordnung?