Angeblich her Schimmel in der verkauften Wohnung?
Hallo,
Ich habe meine Wohnung verkauft, bei der Übergabe ( die Käuferin hatte mehrmals die Möglichkeit gehabt die Wohnung mit Möbel und ohne Möbel zu besichtigen ) haben wir um Übergabeprotokoll keine Mängel feststellen können und haben beide auchunterschrieben.
Laut dem notariellem Vertrag stehen das die Rechte der Käuferin wegen sachmängel ausgeschlossen sind und keine Möglichkeit zur Schadenersatz etc. gibt
Der Käufer hat die Wohnung besichtigt und kauft es im gegenwärtigen, gebrauchtem Zustand , der Verkäufer versichert, dass ihn versteckte Mängel nicht bekannt sind..
Die Wohnung war vorher 1,5 Jahre lang vermietet, der ex Mieter hat mir nie einen Mängel oder einen Schimmel erwähnt, er hat weder was schriftliches oder Fotos gemacht oder mir per Mail WhatsApp geschickt. Also keine Beweismaterial vorhanden. Bei der Übergabe der Mietwohnung vom Mieter war auch alles in Ordnung.
Auch bei der Eigentürmerversammöingen und Protokolle war die Rede von Schimmel oder was anderes.
Am 11.5 war die Übergabe Von der verkauften Wohnung wie erwähnt war die Besichtigung und Übergabe mängelfrei..
Doch jetzt behauptet der neue Eigentümer , dass Schimmel unter der Küchentapete ist. Ich habe vorher davon nichts gewusst geschweige den gesehen.
Jetzt habe ich die Vermutung , dass die Eigentümern irgendwelche Kosten haben möchte?
4 Antworten
Eine rein subjektive Meinung:
*nach dem Kauf entdeckt*..... dann muss der Käufer nachweisen, dass der Schimmelbefall dir als Verkäufer bekannt war und arglistig verschwiegen wurde, quasi wenn der Käufer bei den Besichtigungen keine Möglichkeit hatte, den Mangel zu erkennen..... nach deiner Schilderung zur Kaufabwicklung, wäre es ihm jedoch durchaus möglich gewesen 🤷♀️
Zudem hättest du ggf. einen Vormieter als Zeuge, denn diesem müßte ein Schimmel bekannt sein, wenn der Wohnwechsel zwischen beiden Bewohnern nicht all zu lange her ist.
Also der ex Mieter der hält sich raus. Der Käufer kann mit nichts beweisen, weil ich nichts verschwiegen habe.
ja natürlich nur Exmieter, mit denen man sich im Guten getrennt hatte.... soll es immerhin manchmal auch geben 🤷♀️
(hier anscheinend nicht der Fall ! )
Schimmel unter der Küchentapete
Oh, welch Wunder ---- Küche und Schimmel ... passt wie Topf auf Deckel, nicht wahr? Warte Schreiben vom Anwalt von Käuferin ab, dann gehst Du zum Anwalt und vorher machst Du einfach nichts.
Ich vermute mal: viel Lärm um Nichts.
Ja da braucht es nur eine Umluftabzugshaube. Dann hat man immer Schimmel.
Wie schon beschrieben muss die Käuferin dir hier arglistige Täuschung nachweisen. Ansonsten gilt gekauft wie gesehen. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, wird vermutlich ein Gerichtsgutachter bestellt werden. Dieser darf aber nur Fragen beantworten, die eine der beiden Parteien stellt. Fragt man nicht genau genug darf der Gerichtsgutachter die Frage weiter beantworten, da er sonst einen Vermögenschaden anrichten würde für den er selbst haften müsste.
Deshalb würde ich mir falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte, in Absprache mit dem Anwalt, einen Bausachverständigen nehmen möglichst öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv). Dann kann man die Fragen richtig stellen und man bekommt die Kosten eh wieder, wenn man gewinnt.
Als ich mein Haus verkauft habe hatte ich ziemlich das selbe Problem und kann dir als Bausachverständigen für Bielefeld und Umgebung https://www.baucampus.de/bielefeld/bausachverstaendiger.htm empfehlen.
Ansonsten kannst du auch einen Sachverständigen aus der Handwerkskammer nehmen oder aus der IHK.
https://www.svd-handwerk.de/suche.php
https://www.aknw.de/mitglieder/sachverstaendige/oeffentl-best-u-vereidigte-sachv/
Du brauchst, wenn dann einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.
Lass es darauf ankommen. Stellr klar, dass du nichts davon wusstest und verweise sie auf den Vertrag.
Wenn sie dir nicht glaubt auf den Rechtsweg.
Den Vormieter wird das Ganze ziemlich sicher soviel interessieren, wie der Sack Reis in Vorderasien ...