Hallo zusammen.
Ich suche Rat bezüglich einer Forderung einer Berufsgenossenschaft.
Ich habe Mitte Dezember 2020 ein Gewerbe angemeldet, um als Lieferpartner für einen großen online Händler mit meinem Auto Pakete auszuliefern. Leider war ich leichtsinnig und hab mich vorher nicht ausgiebig informiert, was alles dazugehört wenn man ein Gewerbe anmeldet bzw. führt. Daher wusste ich z.B. nicht, dass man sich mit einem schriftlichen Antrag von der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft befreien lassen kann, wenn man im Unternehmen nur geringfügig (<15 h/Woche) tätig ist.
So erhielt ich wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Post von der BG mit einer Forderung von etwa 70 Euro, weil das Gewerbeamt mich bei der BG angemeldet hat. Leider kam nie ein Auftrag von dem Händler, daher habe ich in meinem Gewerbe überhaupt nicht gearbeitet und auch keinen Umsatz gemacht.
So weit so gut.
Nun etwa 1 Jahr später, im Dezember 2021 erhielt ich Post vom Hauptzollamt mit einer Vollstreckungsankündigung über einen Betrag von etwa 998 Euro. Aufgelistet ist die Schuldart "Vorschuss BG M" mit 78,92 EUR ganze ELF mal für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 plus anteilig ein Betrag für den halben Monat Dezember 2020, hinzu kommen Mahngebühren, Vollstreckungskosten usw. Nun frage ich mich wie dieser Betrag zustande kommt. Weitere Briefe bzw. Forderungen von der BG gab es in der Zwischenzeit nicht.
Die BG Verkehr selbst schreibt auf ihrer Internetseite unter "Fälligkeit des Beitrags":
"Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen ist der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ein Jahresbeitrag. Die Rechnung für die Beiträge erhalten Sie am Jahresanfang für das Vorjahr. Die Beiträge und Vorschüsse sind am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Bescheid dem Unternehmen bekannt gegeben wurde. Dieser Termin ist gesetzlich geregelt."
Amazon selbst hat in den FAQ geschrieben:
"Die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Personen, die in der Logistik und Verkehrswirtschaft tätig sind. [...] Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch beitragspflichtig versichertes Mitglied bei der BG Verkehr. [...] Der Jahresbeitrag zur BG Verkehr ist abhängig von deinem Einkommen (bei mir = 0) und deiner Gefahrenklasse. Der in jedem Fall zu entrichtende Pflichtbeitrag beträgt derzeit 62 € pro Jahr."
Ist die Forderung überhaupt rechtens, wenn seit dem ersten Schreiben kein weiteres mehr folgte und dann erst fast 1 Jahr später die Vollstreckungsankündigung vom HZA kommt?
Ich habe kein Problem damit 78 Euro für die Versicherung zu bezahlen, fast 1000 Euro hingegen sind eine ganz andere Hausnummer.
Würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Rat für mich habt.
Besten Dank.